Aus der Gemeinderatssitzung vom 11. September 2024
17. Sept. 2024
Das Wichtigste in Kürze
An seiner Sitzung vom 11. September 2024 hat der Gemeinderat
- die Verpflichtungskreditabrechnung "Anschaffung Werkhof-Fahrzeug HANSA APZ 1300 XL" zur Kenntnis genommen. Das Fahrzeug kostete CHF 199'145.55 Franken. Für das alte Fahrzeug wurden CHF 35'130.00 gutgeschrieben. Der vom Gemeinderat gesprochene Kredit von CHF 200'000.00 konnte somit eingehalten werden.
- die Verpflichtungskreditabrechnung "Optimierung Warmwasserzuleitung zu den Duschen" zur Kenntnis genommen. Im Januar 2024 hat der Gemeinderat hierfür CHF 46'000.00 gesprochen. Gekostet haben die Arbeiten CHF 33'539.50.
- für die Umrüstung der Beleuchtung auf LED im Schulhaus eine erste Kredittranche im Umfang von CHF 40'000.00 bewilligt. Der Betrag war im Budget der Investitionsrechnung eingestellt.
- den Entwurf der Vernehmlassungsantwort des Verbands Bernischer Gemeinden (VBG) zum Totalrevidierten Sozialhilfegesetz (SHG) studiert und mittels Fragebogen der Haltung des Verbands mehrheitlich zugestimmt. Der VBG macht dann eine von den Gemeinden konsolidierte Eingabe beim Kanton. Geplant ist u.a. die Einführung eines Anreizsystems, welches Gemeinden, die "effiziente" Sozialdienste haben, finanziell entlasten soll. "Effizient" ist ein Sozialdienst dann, wenn er seine Kundschaft möglichst rasch wieder im ersten Arbeitsmarkt integrieren kann, so dass sie finanziell selbständig wird. Da die Sozialen Dienste dies nur beschränkt steuern können, hat der Gemeinderat eine entsprechende Bemerkung angebracht.
- beschlossen, den Stimmberechtigten ein "Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve" zum Beschluss zu unterbreiten. Dieses soll das bestehende "Reglement über den Fortbestand der Neubewertungsreserven" ablösen. Zur Erinnerung: Bei Einführung des heutigen Rechnungslegungsmodells "HRM2" im Jahr 2014 wurde das Finanzvermögen der Gemeinde neu bewertet. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Finanzvermögen zu Anschaffungskosten bilanziert. Unter HRM2 müssen diese Vermögenswerte zum Verkehrswert bilanziert werden (Art. 81 Abs. 2 GV). Durch diese Neubewertung hatte die Gemeinde Studen über Nacht einen Vermögenszuwachs von 8.76 Mio. Franken. Dieser Vermögenszuwachs musste die Gemeinde in ein „Kässeli“ einlegen, in die sogenannte Neubewertungsreserve. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass diese Aufwertungsgewinne den Bilanzüberschuss künstlich aufblähen, was zu unrealistischen Steuersenkungsgelüsten hätte führen können (zumal ja durch die Neubewertung keine flüssigen Mittel generiert wurden). Zudem ist der Bilanzüberschuss eine massgebende Steuergrösse für das aufsichtsrechtliche Eingreifen des Kantons. Er sollte nicht künstlich aufgebläht werden. Auch wollte man den Gemeindebehörden und Stimmberechtigten Zeit geben, sich an das neue System (Bilanzstruktur, Finanzkennzahlen) zu gewöhnen.
Von der Neubewertungsreserve musste per 1.1.2019 die Summe von zehn Prozent der gesamten Finanzanlagen und fünf Prozent der gesamten Sachanlagen des Finanzvermögens in die Schwankungsreserve überführen werden (Art. T2-3 Abs. 2 Ziff. 5 GV). Dies waren in Studen rund CHF 485‘000.00. Die Schwankungsreserve dient dazu, Schwankungen aus der periodischen Neubewertung des Finanzvermögens abzufedern. Damit will man erreichen, dass die periodische Neubewertung des Finanzvermögens in aller Regel erfolgsneutral ist.
Der verbleibende Bestand in der Neubewertungsreserve betrug damals (2019) etwas mehr als CHF 5'000'000.00. Hätte man die Neubewertungsreserve zu diesem Zeitpunkt gemäss den Vorschriften in der Gemeindeverordnung (Art. T2-3 Abs. 2 Ziff. 6 GV) über 5 Jahre aufgelöst, hätte dies jährlich mehr als 1 Mio. Franken «künstlichen» Ertrag generiert, ohne jedoch einen Geldfluss auszulösen. Dies wollte der Gemeinderat nicht, weshalb er von den Stimmberechtigten im Dezember 2017 ein «Reglement über den Fortbestand der Neubewertungsreserven» verabschieden liess. Auch diese Möglichkeit war in der kantonalen Gemeindeverordnung vorgesehen.
Seit Inkrafttreten des Reglements hat die Gemeinde weitere Landparzellen verkauft. Weil diese bei Einführung von HMR2 seinerzeit aufgewertet wurden, musste beim Landverkauf das Geld aus den Neubewertungsreserven entnommen und erfolgswirksam verbucht werden. Heute beträgt der Bestand der Neubewertungsreserve noch CHF 3'902'448.03.
Jetzt, wo der grösste Teil der Landreserven entweder verkauft oder im Baurecht abgegeben worden ist, wird sich der Bestand der Neubewertungsreserve von selber kaum noch verkleinern. Die meisten Liegenschaften, auf denen heute noch Neubewertungsreserven enthalten sind (z.B. Wohnungen Gemeindehaus, im Baurecht abgegebene Landparzellen usw.) werden in den nächsten Jahren nicht veräussert. Daher sollen die Reserven nun innert 10 Jahren linear aufgelöst werden. Denn es ist nicht zielführend, die Bilanzposition über Jahre hinweg mitzuschleppen. Sie bringt der Gemeinde keinen Nutzen und flüssige Mittel stehen dahinter auch keine.