Fakultatives Referendum

Gestützt auf Art. 35 ff. des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Studen, unterliegt der Beschluss Nr. 302 des Gemeinderates vom 29. Januar 2025 dem fakultativen Referendum.
10. Apr. 2025
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Am 13. September 2026 läuft das bestehende Kaufrecht der Firma Ecoreal Schweizerische Immobilien Anlagestiftung für die Parzelle Nr. 1134 (2'446 m2) aus. Der Gemeinderat Studen hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 beschlossen, dieses Kaufrecht bis zum 30. September 2031 zu verlängern. Die Vertragsbedingungen bleiben gegenüber dem ersten Vorverkaufsvertrag vom 19. September 2016 unverändert, d.h. bei einem Kaufpreis von CHF 220.00/m2.

Das Geschäft unterliegt dem fakultativen Referendum und muss nicht der Gemeindeversammlung vorgelegt werden. Gemäss Art. 35 des Organisationsreglements können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten (entspricht deren 104) gegen diesen Beschluss innerhalb von 30 Tagen seit Bekanntmachung das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist dauert vom 11. April bis und mit 12. Mai 2025. Das Referendum ist bis spätestens am Montag, 12. Mai 2025, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 61, einzureichen. Unterlagen zum Geschäft können während dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Studen, 10. April 2025

Der Gemeinderat

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