Gemeindeversammlung vom 10.06.2024

Das Wichtigste in Kürze:
11. Juni 2024

«Ausgangssperre» mit grossem Mehr angenommen

Im Vorfeld der Gemeindeversammlung vom 10.6.2024 sorgte der Artikel 23 des neuen Ortspolizeireglements für Aufsehen in den Schweizer Medien. Laut der unter dem Kapitel «Jugendschutz» angesiedelten Bestimmung dürfen sich Kinder unter 14 Jahren zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum aufhalten. Ausgenommen ist der Heimweg von einer für Kinder zugelassenen Veranstaltung.

In den Medien wurde diese Bestimmung teilweise als Massnahme zur Bekämpfung von Vandalismus dargestellt. Laut Gemeinderat steht der Schutz der Kinder aber im Vordergrund.  

Ein Versammlungsteilnehmer stellte den Antrag, diese Bestimmung ersatzlos zu streichen. Dieser Antrag blieb chancenlos. Der Versammlung wollte mit 100 zu 2 Stimmen am Artikel festhalten. Chancenlos blieb auch ein Antrag, das vorgesehene Bettelverbot aus dem Reglement zu kippen.

Angenommen wurde dagegen der Antrag, «Rasenmäherroboter» auch sonntags zu dulden. Andernfalls müsste man den Rasenroboter bei jedem Feiertag, der unter der Woche stattfindet, umprogrammieren. Die Versammlung sah, dass dies nicht zielführend ist. Sinnvollerweise programmiert man seinen Roboter dennoch so, dass er an ordentlichen Sonntagen ruht.

 

Tagesschule: Mutationskosten werden überwälzt

Die Mehrheit der 116 anwesenden Stimmberechtigten (Stimmbeteiligung: 5.7 %) hat der Teilrevision des Tagesschulreglements zugestimmt. Neu soll bei unterjähriger Modulwechseln eine Mutationsgebühr von CHF 60.00 erhoben werden dürfen. Auch sollen Kinder von Eltern, welche die Betreuungskosten ihrer Kinder nicht bezahlen und bei denen kein Zahlungswille erkennbar ist, früher aus der Tagesschule ausgeschlossen werden können.

 

Studen übernimmt die Ferienregelung des Kantons

Studen hatte bis anhin eine eigene Ferienregelung fürs Personal. Diese unterschied beim Ferienanspruch nicht, ob jemand zum Kader gehört oder nicht. Der Ferienanspruch war im Gegensatz zur kantonalen Regelung für alle Personen gleichen Alters gleich. Der Kanton Bern hat seinen Ferienartikel per 1.1.2024 angepasst und die bisherige Kaderprivilegierung zum Standard gemacht. Neu werden alle Angestellten gleichbehandelt. Studen übernimmt daher neu die Regelung des Kantons. 
Gleichzeitig stimmten die Stimmberechtigten den beantragten Lohnanpassungen im Anhang zum Personalreglement zu. Es ging im Wesentlichen um den Teuerungsausgleich beim Reinigungs- und Tagesschulpersonal, welches im Stundenlohn entschädigt ist. Das hierfür die Versammlung zuständig ist, erachtet der Gemeinderat als nicht stufengerecht. Er will das Personalrecht 2025 überarbeiten.

 

Jahresrechnung schliesst besser ab

Die Jahresrechnung 2023 erzielt einen Ertragsüberschuss in der Höhe von CHF 1'902'262.68. Der Bilanzüberschuss erhöht sich dadurch auf CHF 9'242'102.54. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss in der Höhe von CHF 534'809.40. Die Besserstellung gegenüber dem genehmigten Budget beträgt CHF 2'437'072.08. Die Stimmberechtigten stimmten der Jahresrechnung zu. Allerdings wurde dem Gemeinderat nahegelegt, mit dem Budget 2025 eine Steuersenkung zu präsentieren.

 

Einführung einer Schuldenbremse

Vor einem Jahr stellte ein Teilnehmer an der Gemeindeversammlung den Antrag, eine Schuldenbremse einzuführen. Der Antrag wurde von den Stimmberechtigten damals «erheblich» erklärt. Damit erzielte er die gleiche Wirkung wie eine Initiative. Der Gemeinderat war in der Folge angehalten, eine Vorlage auszuarbeiten und vorzulegen. Er hat verschiedene Arten von Schuldenbremsen (Fremdkapital-Deckelung, Ausgabenstopp) eingehend geprüft und sich schliesslich für ein kennzahlenbasiertes Ampelsystem entschieden. Dieses zeigt den Verantwortlichen frühzeitig auf, wenn die Gemeindefinanzen in Schieflage geraten und zwingt sie dazu, Massnahmen zu präsentieren, um diesen Umstand zu korrigieren. Diese Schuldenbremse zielt darauf ab, nur so viele Schulden zu machen, wie tragbar sind. Sie verbietet es aber nicht, was der Gemeinde den nötigen Handlungsspielraum belässt.

Die Stimmberechtigten haben der Schuldenbremse mit grossem Mehr angenommen. Sie haben den Gemeinderat beauftragt, diese sofort anzuwenden. Im Organisationsreglement verankert wird sie indes erst zusammen mit der ausstehenden Totalrevision des Organisationsreglements.

 

Der Gemeinderat

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