Keine Beschwerde gegen die "Ausgangssperre"

Die Beschwerdefrist gegen die "Ausgangssperre" ist ungenützt abgelaufen. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung steht hinter der neuen Regelung.
16. Juli 2024

Am 10. Juni 2024 wurde an der Gemeindeversammlung über die Revision des Ortspolizeireglements abgestimmt. Aufgenommen wurde eine Bestimmung, wonach sich Kinder unter 14 Jahren zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen berechtigten Aufsichtsperson im öffentlichen Raum aufhalten dürfen. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Heimweg nach einem für Kinder zugelassenen Anlass.

Ein Antrag aus der Mitte der Stimmberechtigten, der diesen Artikel streichen wollte, wurde mit grossem Mehr zu zwei Gegenstimmen abgelehnt.

Der Artikel sorgte schweizweit für ein riesiges Medieninteresse. Es gab Stimmen, die behaupteten, diese Bestimmung sei verfassungswidrig. Die Jungfreisinnigen suchten gar Studenerinnen und Studener, die bereit gewesen wären, Beschwerde zu führen. Sie hätten auf die juristische Unterstützung der Jungfreisinnigen zählen dürfen. Doch niemand meldete sich. Die Beschwerdefrist ist am 10. Juli 2024 ungenützt abgelaufen.

Die Bestimmung, die im Übrigen in zahlreichen anderen Gemeinden seit Jahren gelebt wird und teilweise gar sämtliche Jugendlichen unter 16 Jahren miteinschliesst, geniesst in Studen eine breite Akzeptanz. Für verantwortungsvolle Eltern, die ihren Kindern jetzt schon Grenzen setzen, ändert sich kaum etwas.

Ein Kind, das abends in Lyss trainiert und mit dem Zug um 22.30 h in Studen ankommt, darf nach wie vor alleine nach Hause gehen. Auch ist es immer noch möglich, im Quartier nach 22.00 Uhr «Verstecken» zu spielen, weil es sich hier nicht um «öffentlichen Raum» handelt und die Kinder dort ja i.d.R. beaufsichtigt sind. Ist das Versteckspiel jedoch begleitet von Gelächter, Gekicher und Geschrei, gebietet es die Nachtruhe, die Kinder zur Ruhe anzuhalten oder das Spiel zu vertagen.

Halten sich Kinder ohne Aufsichtsperson auf dem Schulhausareal, beim Bahnhof, im Wydenpark oder vor dem Jugendraum auf, müssen sie das Gelände um 22.00 Uhr verlassen.

Die Gemeinde wird keine «Nachtwächter» einsetzen. Mit der neuen Bestimmung hätte sie und die Polizei bei Bedarf aber eine Grundlage, um zu reagieren.
 

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