Teilrevision des Personalreglements kommt vors Volk
Damit das Gemeindepersonal gegenüber Angestellten des Kantons und zahlreichen anderen Gemeinden in Bezug auf das Ferienguthaben nicht benachteiligt wird, muss das Personalreglement angepasst werden.
15. Jan. 2024
Der Ferienanspruch des Personals der Gemeinde Studen erhöht sich
- im Alter von 50 Jahren von 25 auf 28 Tage bzw.
- im Alter von 60 Jahren von 28 auf 33 Arbeitstage.
Der Kanton und zahlreiche andere Gemeinden gewähren diese Ferienanstiege den Kaderangestellten (ab Gehaltsklasse 19) bereits je 5 Jahre früher. Darauf hat Studen verzichtet und deshalb eine eigene Regelung ins Personalreglement aufgenommen.
Per 1.1.2024 schafft der Kanton diese Ungleichbehandlung ab, indem er allen Angestellten den Ferienanspruch fünf Jahre früher erhöht. Damit die Gemeindeangestellten von Studen gegenüber den Angestellten des Kantons und zahlreicher anderer Gemeinden nicht schlechter gestellt sind, wird der Gemeinderat das Personalreglement an der nächsten Gemeindeversammlung zur Anpassung vorlegen
- im Alter von 50 Jahren von 25 auf 28 Tage bzw.
- im Alter von 60 Jahren von 28 auf 33 Arbeitstage.
Der Kanton und zahlreiche andere Gemeinden gewähren diese Ferienanstiege den Kaderangestellten (ab Gehaltsklasse 19) bereits je 5 Jahre früher. Darauf hat Studen verzichtet und deshalb eine eigene Regelung ins Personalreglement aufgenommen.
Per 1.1.2024 schafft der Kanton diese Ungleichbehandlung ab, indem er allen Angestellten den Ferienanspruch fünf Jahre früher erhöht. Damit die Gemeindeangestellten von Studen gegenüber den Angestellten des Kantons und zahlreicher anderer Gemeinden nicht schlechter gestellt sind, wird der Gemeinderat das Personalreglement an der nächsten Gemeindeversammlung zur Anpassung vorlegen