Sozialhilfe
Die individuelle Sozialhilfe umfasst die persönliche Beratung und Betreuung sowie die wirtschaftliche
Hilfe (finanzielle Unterstützung). Die wirtschaftliche Hilfe deckt der bedürftigen Person den Grundbedarf
für den Lebensunterhalt und ermöglicht ihr die Teilnahme am sozialen Leben (vgl.
Art. 30 SHG
).
Als bedürftig gilt, wer für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln
aufkommen kann. Dies gilt als Voraussetzung für den Anspruch auf individuelle Sozialhilfe (vgl.
Art. 23
SHG
).
Sozialhilfe hat immer subsidiären Charakter, d.h. sie ist die letzte Stufe im individuellen
und gesellschaftlichen sozialen Netz. Erst sollen sämtliche Möglichkeiten der Selbsthilfe, der Nachbarschaftshilfe, der Verwandtenunterstützung, der Sozialversicherungen (AHV/IV/ALV usw.) und der Unterstützung durch private Organisationen (z.B. alle Pro-Organisationen) ausgeschöpft werden.
Quelle: Betriebliches Grundwissen Gemeinden (Pfuschi-Ordner) der Kommunalverbände, www.begem.ch
Soziale Dienste Brügg
Die Gemeinde Studen hat der Gemeinde Brügg vertraglich sämtliche Aufgaben übertragen, welche die kantonale Gesetzgebung den Sozialbehörden und Sozialdiensten überbindet. Dies sind namentlich
- die individuelle Sozialhilfe
- Dienstleistungen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
- Dienstleistungen im Bereich Adoptionswesen
- die Pflegekinderaufsicht
- die Erteilung von Bewilligungen für die Betreuung und Pflege in privaten Haushalten gemäss Heimverordnung
- Dienstleistungen im Bereich der kommunalen Integrationsangebote
- Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (läuft via Sozialdienst Nidau)
Wenden Sie sich mit diesbezüglichen Anliegen direkt an die Sozialen Dienste Brügg.