

Änderung der Überbauungsordnung Grien
Ausgangslage
Die heute gültige "Überbauungsordnung (UeO) Grien" stammt aus dem Jahr 1994. Sechs Jahre später wurde sie im Bereich der Parkplätze erweitert.
Die Überbauungsordnung bezweckte den Bau eines Hotels mit Schulungs- und Seminarräumen sowie diversen Nebennutzungen (Hotel Florida).
Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2022 hat die Eigentümerin den Wunsch geäussert, das Hotel im Bereich der Parzelle Nr. 806 erweitern zu können. Die Gemeinde hat den UeO-Perimeter deshalb im Zonenplan auf die Parzelle Nr. 806 ausgedehnt.
In einem zweiten Schritt muss diese Perimeter-Erweiterung auch in der Überbauungsordnung selber vollzogen werden. Zusätzlich müssen die Überbauungsvorschriften der neuen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) angepasst werden.
Planungsziele
- ÜO-Perimeter soll im Zonen- und Überbauungsplan aufeinander abgestimmt werden.
- Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, um das Hotel Florida erweitern zu können.
Verfahren
Die Änderung der Überbauungsordnung erfolgt im ordentlichen Verfahren nach Art. 58 ff Baugesetz (BauG):
Mitwirkung
Vorprüfung
Öffentliche Auflage
Beschluss und Genehmigung
Mitwirkung
Vom 9. September 2022 bis und mit 10. Oktober 2022 lagen die Änderungen der Überbauungsordnung Grien bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Mitwirkung auf. Vier Eingaben trafen ein. Im Wesentlichen wurde kritisiert, dass ein Gebäude mit 3 Vollgeschossen Mitten in der W2-Zone störend wirkt. Gleichzeitig gab es Bedenken wegen des Mehrverkehrs im Aareweg. Die Eingaben und Ergebnisse wurden in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst und festgehalten.
Haltung der Bau- und Planungskommission sowie des Gemeinderats:
- Die Fassadenhöhe eines Gebäudes in der W2-Zone könnte gar rund 1 m höhe sein als das Gebäude im Baubereich A der Überbauungsordnung.
- Die ÜO entspricht dem Grundsatz der Siedlungsentwicklung nach Innen.
- Erheblicher Mehrverkehr ist nicht zu erwarten.
Vorprüfung
Im März 2023 konnte die Änderung der Überbauungsordnung, bestehend aus Überbauungsplan, Überbauungsvorschriften und dem Mitwirkungs- und Erläuterungsbericht dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht werden. Der entsprechende Vorprüfungsbericht datiert vom 18. Dezember 2023.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung kam in seinem Bericht zum Schluss, dass es sich bei der Änderung der Überbauungsordnung Grien um eine gute, pragmatische und sorgfältige Planung handle, für welche unter Vorbehalt der bezeichneten Genehmigungsvorbehalte eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden könne.
Öffentliche Auflage
Das öffentliche Auflage- und Einspracheverfahren wurde vom 16. Februar 2024 bis 18. März 2024 durchgeführt. Nach erfolgter Auflage sind insgesamt 9 Einsprachen eingegangen. Die Einspracheverhandlungen wurden am 14. November 2024 geführt. Über die eingegangenen und noch offenen Einsprachen wird anlässlich der Gemeindeversammlung orientiert.
Weiteres Vorgehen
Gemeinderat und Bau- und Planungskommission können nun der Gemeindeversammlung die Änderung der Überbauungsordnung Grien zur Beschlussfassung vorlegen. Nach Annahme durch die Gemeindeversammlung bedarf die Änderung noch der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung. Dieses entscheidet auch über allfällig noch hängige Einsprachen.