Feiern verbindet. Rücksicht und Respekt auch.
Feste feiern wie sie fallen
Lärm
Feste feiern gehört zu unserer Kultur und stärkt den sozialen Zusammenhalt.
Doch auch beim Feiern gibt es Vorschriften. Beispielsweise gilt laut unserem Ortspolizeireglement von 22.00 - 06.00 Uhr eine Nachtruhe. In dieser Zeit darf kein Lärm verursacht werden.
Für Alltagslärm (Lärm von Freizeitaktivitäten, Glocken, Tierhaltung usw.) sind in der Lärmschutzverordnung weder Belastungsgrenzwerte noch Beurteilungsmethoden festgelegt. Es ist jeweils eine Einzelfallbeurteilung notwendig. Noch besser ist es, wenn es gar nie dazu kommt.
Mindestens so wichtig wie das Befolgen der Vorschriften ist nämlich der gesunde Menschenverstand, gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme.
Tipps für ein gelungenes Fest:
- Informieren Sie Ihre Nachbarschaft frühzeitig (oder laden Sie sie gleich zum Fest ein).
- Sorgen Sie für genügend Parkplätze.
- Drosseln sie die Musik spätestens ab 22.00 Uhr.
- Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder.
- Halten Sie Ihre Gäste an, sich rücksichtsvoll zu verhalten.
- Eine Verabschiedung im Haus ist leiser als draussen auf der Strasse.
- Räumen Sie sämtliche Abfälle weg.
Feuerwerk
Bitte beachten Sie, dass Feuerwerk (ausser am 1. August und in der Silvesternacht) nach 22.00 Uhr nur mit einer Bewilligung der Ortspolizeibehörde abgebrannt werden darf. Wer Feuerwerk abfeuert, hat eine Verantwortung für seine Mitmenschen, für Tiere und die Umwelt.
Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Seien Sie vorsichtig und rücksichtsvoll. Räumen Sie Ihre Abfälle weg. (8-ung: Brandgefahr!)