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Vorgehen bei einem Todesfall

Der Tod eines lieben Angehörigen ist für die Hinterbliebenen meist sehr belastend. In dieser schwierigen Situation müssen jedoch einige Formalitäten erledigt und Entscheidungen getroffen werden. So muss der Tod ärztlich festgestellt und dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Die Infos unter www.ch.ch sowie die Checkliste der Pro Senectute geben Ihnen weitere Anhaltspunkte, was es nach einem Todesfall zu berücksichtigen gilt.

Ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens unterstützt Sie gerne. Sie finden deren Kontaktdaten unter https://www.local.ch/ . Geben Sie im Feld mit der Lupe "Bestattungsinstitut" ein.

Innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod muss die Gemeinde mit den Hinterbliebenen ein Siegelungsprotokoll aufnehmen. Es geht darum, festzustellen, ob ein Testament, eine Ehe- oder Erbvertrag vorhanden ist, wer voraussichtlich der Erbengemeinschaft angehört, welche Vermögenswerte vorhanden sind usw. Die Aufnahme des Siegelungsprotokolls hat einerseits einen steuerlichen Zweck (Art. 8 ff. der Verordnung über die Errichtung des Inventars ), andererseits ist die Gemeinde verantwortlich, dass die Erbschaft "gesichert" ist ( Art. 551 ZGB ). 

Info-Broschüre "Siegelung und Inventar"
Info-Broschüre "Siegelung und Inventar"

In unserer Broschüre haben wir den behördlichen Ablauf nach dem Tod für Sie zusammengestellt. Sie ist relativ umfangreich und dient als Nachschlagewerk, bei aufkommenden Fragen.

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