Adressänderung / Umzug
Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden. Dies gilt selbst dann, wenn man innerhalb des gleichen Mehrfamilienhauses umzieht, z.B. vom 1. in den 2. Stock. Obwohl die Adresse gleich bleibt, muss die Gemeinde von diesem Umzug Kenntnis haben, denn in der Einwohnerkontrolle werden sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner einer konkreten Wohnung (eidg. Wohnungsidentifikator) zugewiesen.
Umzüge innerhalb der Gemeinde oder gar innerhalb des Hauses können Sie uns persönlich am Schalter oder via eUmzug melden.