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Feuerwehr

Feuerwehrdienstpflichtig sind alle in der Gemeinde wohnhaften Männer und Frauen zwischen dem vollendeten 20. und dem 52. Altersjahr. Wer keinen aktiven Feuerwehrdienst leistet, ist ersatzabgabepflichtig. Die Höhe der Ersatzabgabe ist abhängig von der Höhe der Einkommenssteuer. Die Maximalhöhe beträgt CHF 450.00. Sie kann vom Regierungsrat der Teuerung angepasst werden.

Die Feuerwehrorganisationen schützen Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen sowie die Umwelt vor Feuer-, Elementar- und andern Schadenereignissen. Die Gemeinde Studen löst diese Aufgabe auf vertraglicher Basis im Verbund mit den Nachbargemeinden. Hierzu wurde die Feuerwehr Regio BASSS gegründet. Sitzgemeinde ist Brügg. Gestützt auf unser Übertragungsreglement gelten die Rechtsgrundlagen der Gemeinde Brügg, insbesondere das Sicherheitsreglement und die Sicherheitsverordnung.

Bienen- und Wespennester entfernen 

Die Feuerwehr entfernt keine Bienen-/Wespennester mehr.  Wenden Sie sich an eine dafür spezialisierte Firma, wie z.B. an die Ledermann AG in Biel oder die KamSo GmbH in Worben.

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